Durch die Tierhalter-Haftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Haltung und Hütung von Tieren, die nicht zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, abgesichert. Versicherungsschutz besteht je nach Deckungskonzept der einzelnen Versicherungsgesellschaften(Produkt und Versicherungsgesellschaft Abhängig) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sofern bestehende behördliche Auflagen erfüllt sind.
Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherungsgesellschaften.
Für die von Ihnen selbst ausgewählten und abgeschlossenen Versicherungen können wir keine Haftung übernehmen.